Wohnungseigentumsrecht
Unsere Leistungen im Wohnungseigentumsrecht – Klarheit für Eigentümer und Verwalter
Das Wohnungseigentumsrecht ist komplex und häufig konfliktträchtig – sei es in der Eigentümerversammlung, im Verhältnis zur Verwaltung oder zwischen einzelnen Eigentümern. Wir beraten und vertreten Eigentümer, Verwalter und Gemeinschaften umfassend in allen rechtlichen Fragestellungen.
Beratung und Vertretung von Wohnungseigentümern
Rechte und Pflichten von Einzel- und Sondereigentümern
Durchsetzung von Ansprüchen gegen andere Eigentümer oder die Gemeinschaft
Auseinandersetzungen über bauliche Veränderungen, Sondernutzungsrechte oder Nutzungsregelungen
Beratung zu Verteilung von Kosten und Lasten
Eigentümerversammlung & Beschlussanfechtung
Vorbereitung und rechtliche Begleitung von Eigentümerversammlungen
Prüfung von Beschlusskompetenzen und Mehrheitsverhältnissen
Anfechtung rechtswidriger Beschlüsse (§ 44 WEG)
Durchsetzung von Unterlassungs-, Beseitigungs- oder Gestaltungsansprüchen
Verwalter & Verwaltung
Rechte und Pflichten des Verwalters
Beratung bei Abwahl, Kündigung oder Bestellung des Verwalters
Prüfung und Durchsetzung von Verwalterpflichten (z. B. Instandhaltung, Abrechnung)
Beratung zur ordnungsgemäßen Verwaltung (§ 18 WEG)
Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
Organisation und Vertretung der Gemeinschaft (§ 9a WEG)
Fragen zur Beschlusskompetenz und Verwaltungspraxis
Streitigkeiten über Kostenverteilung, Umlagen oder Sonderumlagen
Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen innerhalb der Gemeinschaft
Instandhaltung & bauliche Veränderungen
Abgrenzung zwischen Erhaltung, Modernisierung und baulicher Veränderung
Kostentragung und Mehrheitsverhältnisse
Rechtsschutz bei ungenehmigten Maßnahmen oder verweigerten Zustimmungen
Umsetzung von Sanierungskonzepten im WEG
Wirtschaftsplan & Jahresabrechnung
Prüfung und Anfechtung von Wirtschaftsplänen und Abrechnungen
Beratung zur ordnungsgemäßen Erstellung und Genehmigung
Durchsetzung von Zahlungsansprüchen oder Rückforderungen
Vertragsgestaltung & Teilungserklärung
Entwurf und rechtliche Prüfung von Teilungserklärungen
Beratung zur Begründung und Änderung von Wohnungseigentum
Anpassung bestehender Teilungserklärungen an aktuelle Rechtslage oder tatsächliche Verhältnisse
Gestaltung von Gemeinschaftsordnungen, Nutzungsregelungen und Hausordnungen
Streitigkeiten und gerichtliche Verfahren
Klage auf ordnungsgemäße Verwaltung (§ 18 WEG)
Beschlussanfechtungsverfahren
Maßnahmen bei Pflichtverletzungen von Eigentümern oder Verwaltung
einstweilige Verfügungen (z. B. bei baulichen Eingriffen oder unzulässiger Nutzung)