Vorsicht bei Beschlüssen in der Eigentümerversammlung: Ohne Preisangabe ist der Beschluss ungültig!

Worum ging’s?

In einer Münchner Wohnanlage wollten die Eigentümer den Innenhof neu bepflanzen lassen. In der Versammlung wurde ein Konzept vorgestellt und beschlossen, Angebote einzuholen – aber ohne einen Kostenrahmen oder eine Obergrenze festzulegen. Eine Wohnungseigentümerin klagte dagegen.

Was hat das Gericht entschieden?

Das Amtsgericht München erklärte den Beschluss für ungültig (Urteil vom 13.03.2025 – 1294 C 22650/24 WEG).
Begründung: Wenn Wohnungseigentümer über bauliche Veränderungen oder Instandhaltungen entscheiden, müssen sie auch wissen, wie teuer es ungefähr wird. Ohne diese Angabe fehlt die Grundlage für eine verantwortungsvolle Entscheidung. Das gilt auch dann, wenn es sich nur um einen ersten „Grundsatzbeschluss“ handelt – denn auch dabei müssen die Eigentümer abschätzen können, ob sie sich das überhaupt leisten können.

Was bedeutet das für Eigentümer und Verwalter:

Wenn in einer Versammlung über Bauprojekte oder Sanierungen abgestimmt wird, fragen Sie immer nach einem konkreten Kostenrahmen. Stimmen Sie keinem Beschluss zu, bei dem nicht klar ist, was es kostet – das kann teuer werden.

Für Verwalter und Beiräte:

Achten Sie bei Beschlussvorlagen immer darauf, einen finanziellen Rahmen mit aufzunehmen. Ohne diesen ist der Beschluss anfechtbar – und das kann Zeit, Geld und Nerven kosten.

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Wohnungseigentümer aufgepasst: Gericht stärkt Rechte bei baulichen Veränderungen