Wohnungseigentümer aufgepasst: Gericht stärkt Rechte bei baulichen Veränderungen

Worum ging’s:

Ein Wohnungseigentümer wollte in seiner Erdgeschosswohnung Lüftungsanlagen mit außen sichtbaren Abdeckungen einbauen. Dafür stellte er in der Eigentümerversammlung einen Antrag – mit Foto, aber ohne weitere technische Unterlagen. Die Eigentümergemeinschaft lehnte den Antrag wegen Bedenken zur Bausubstanz und fehlender Infos ab. Der Eigentümer zog daraufhin vor Gericht, um die Erlaubnis zur baulichen Veränderung einzuklagen – per sogenannter „Beschlussersetzungsklage“.

Was hat das Gericht entschieden:

Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 14.02.2025 – V ZR 86/24) stellte klar: Es reicht aus, wenn ein Eigentümer in der Versammlung denselben Antrag stellt, den er später gerichtlich durchsetzen will. Er muss der Eigentümerversammlung nicht vorher umfassende Unterlagen oder Gutachten vorlegen. Entscheidend sei allein, dass der Antrag eingebracht wurde – nicht, wie gut er vorbereitet war. Das schützt Wohnungseigentümer davor, wegen formeller Hürden ihre Rechte zu verlieren.

Was bedeutet das für Eigentümer:

Sie müssen nicht befürchten, dass ihre Klage allein daran scheitert, dass sie zu wenig Unterlagen zur Versammlung mitgebracht haben. Wer eine bauliche Veränderung wie z. B. einen barrierefreien Umbau plant, sollte seinen Antrag stellen – auch wenn noch nicht alle Details vorliegen. Wichtig: Je besser der Antrag vorbereitet ist, desto größer ist die Chance, dass die Eigentümergemeinschaft zustimmt – und ein langes Gerichtsverfahren vermieden wird.

Was bedeutet das für Verwalter und Beiräte:

Ein Antrag kann nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil Unterlagen fehlen. Auch unvollständige Anträge müssen ernst genommen und abgestimmt werden. Verwalter sollten Eigentümer nicht ausbremsen, sondern durch klare Kommunikation dabei unterstützen, ihre Anträge möglichst vollständig vorzubereiten. Denn ein gut vorbereiteter Antrag spart allen Beteiligten Zeit, Nerven – und Gerichtskosten.

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