Übergabeprotokoll bindet: Keine Mietminderung trotz angeblicher Mängel
Übergabeprotokoll bindet: Keine Mietminderung trotz angeblicher Mängel
Worum ging’s?
Eine Mieterin zahlte über längere Zeit weniger Miete, weil sie behauptete, die Wohnung sei mangelhaft gewesen. Später gab sie die Wohnung zurück, zusammen mit dem Vermieter wurde ein Übergabeprotokoll erstellt und unterschrieben – darin stand: keine Mängel. Trotzdem wollte die Mieterin weiter geltend machen, dass die Wohnung schon vorher in schlechtem Zustand gewesen sei und sie deshalb weniger Miete schulde. Der Vermieter verlangte die ausstehenden Beträge.
Was hat das Gericht entschieden?
Das Amtsgericht Hanau (Urteil vom 11.4.2025 – 32 C 37/24) gab dem Vermieter weitgehend Recht. Ein unterschriebenes Übergabe- oder Rückgabeprotokoll ist bindend – für beide Seiten. Sind dort keine Mängel verzeichnet, gilt die Wohnung als mangelfrei. Der Mieter kann sich später nicht mehr auf angebliche Schäden berufen, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel, die man bei normaler Besichtigung nicht erkennen konnte. Dass die Mieterin das Protokoll nur unterschrieben habe, um nicht selbst für Schäden verantwortlich gemacht zu werden, half ihr nicht – genau deshalb gibt es ja solche Protokolle. Außerdem entschied das Gericht: Ein vom Mieter selbst verlegter Laminatboden muss beim Auszug entfernt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Was bedeutet das für Mieter:
Wer ein Übergabeprotokoll unterschreibt, bestätigt damit den Zustand der Wohnung. Später noch Mängel geltend zu machen, ist praktisch ausgeschlossen. Deshalb sollte man beim Termin genau hinschauen und mögliche Schäden oder Probleme unbedingt ins Protokoll aufnehmen lassen, bevor man unterschreibt. Auch gilt: Selbst eingebaute Böden oder Einrichtungen muss man beim Auszug in der Regel wieder entfernen, es sei denn, der Vermieter erlaubt ausdrücklich, dass sie bleiben dürfen.
Was bedeutet das für Vermieter:
Das Übergabeprotokoll ist ein starkes Beweismittel. Wenn es unterschrieben ist, können sich Mieter nicht später auf Mängel berufen, die darin nicht erwähnt sind. Deshalb lohnt es sich, bei Übergabe und Rückgabe der Wohnung ein sorgfältiges Protokoll zu erstellen. Wichtig: Alles, was auffällt, sollte schriftlich festgehalten werden – so lassen sich spätere Streitigkeiten vermeiden.