Monat für Monat 40 Euro extra: Wann säumige Mieter teuer draufzahlen
Monat für Monat 40 Euro extra: Wann säumige Mieter teuer draufzahlen
Worum ging’s?
Eine Gewerbemieterin in Darmstadt zahlte ganze elf Monate lang keine Miete. Der Vermieter kündigte daraufhin den Vertrag und verklagte die Mieterin nicht nur auf die rückständigen Mietzahlungen, sondern auch auf insgesamt 480 Euro Verzugspauschalen – also 40 Euro pro Monat, in dem die Miete ausgeblieben war.
Was hat das Gericht entschieden?
Das Landgericht Darmstadt (Urteil vom 14.3.2025 – 19 O 271/23) gab dem Vermieter Recht: Für jeden einzelnen Monat, in dem die Miete nicht gezahlt wurde, fällt die 40-Euro-Verzugspauschale an. Es spielt keine Rolle, dass der Vermieter alles in einer Klage zusammengefasst hat – die Pauschale wird trotzdem für jeden Monat gesondert fällig. Hintergrund ist, dass mit jedem Zahlungsverzug neuer Aufwand beim Vermieter entsteht, etwa durch Buchhaltung oder Mahnwesen.
Was bedeutet das für Mieter:
Mietrückstände können schnell sehr teuer werden. Neben der eigentlichen Miete kommen auch noch Pauschalen und eventuell weitere Kosten hinzu. Schon wenige Monate Zahlungsverzug können sich summieren. Deshalb gilt: Wer in Zahlungsschwierigkeiten gerät, sollte sofort das Gespräch mit dem Vermieter suchen und eine Lösung vereinbaren, bevor zusätzliche Kosten entstehen.
Was bedeutet das für Vermieter:
Das Urteil stärkt die Position der Vermieter: Bleibt die Miete aus, können pro Monat zusätzlich 40 Euro geltend gemacht werden. Diese Pauschale soll den Verwaltungsaufwand abgelten und den Mieter zu pünktlicher Zahlung anhalten. Wichtig ist jedoch: Die Pauschale wird auf eventuell anfallende außergerichtliche Anwaltskosten angerechnet. Wer Ansprüche durchsetzen will, sollte Mietrückstände und die zusätzlichen Pauschalen sauber dokumentieren.