Glatteis vor dem Haus: Wann Vermieter für Stürze haften müssen
Worum ging’s?
Eine Mieterin stürzte an einem frostigen Wintermorgen auf dem vereisten Weg vor ihrem Wohnhaus und verletzte sich schwer. Der Weg gehört zum Gemeinschaftseigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft (GdWE), zu der auch ihre Vermieterin gehört. Den Winterdienst hatte die GdWE einer Firma übertragen. Im Mietvertrag stand, dass die Mieterin nur dann selbst Schnee räumen oder streuen muss, wenn diese Arbeiten nicht anderweitig erledigt werden.
Die Mieterin verlangte Schmerzensgeld, weil ihrer Meinung nach niemand rechtzeitig gestreut hatte. Das Amtsgericht sprach ihr 12.000 Euro zu, das Landgericht wies die Klage ab. Der Fall landete beim Bundesgerichtshof.
Was hat das Gericht entschieden?
Der BGH (Urteil vom 21.02.2024 – VIII ZR 49/23) gab der Mieterin Recht: Die Vermieterin muss grundsätzlich dafür sorgen, dass der Zugang zur Wohnung sicher ist – auch dann, wenn die Mieterin auf einer Gemeinschaftsfläche stürzt und eine Firma mit dem Winterdienst beauftragt ist.
Im Mietvertrag war keine eindeutige Übertragung der Räum- und Streupflicht auf die Mieterin vereinbart. Deshalb bleibt die Vermieterin verantwortlich. Wenn sie eine Firma mit dem Winterdienst beauftragt, haftet sie auch für deren Fehler – so, als hätte sie selbst nicht gestreut.
Was bedeutet das für Mieter:
Wenn Sie auf dem vereisten Weg zu Ihrer Wohnung stürzen, müssen Sie sich nicht automatisch mit dem Hinweis abspeisen lassen, dass die Hausverwaltung oder eine Dienstleistungsfirma zuständig sei. Ihr Ansprechpartner bleibt Ihr Vermieter. Nur wenn im Mietvertrag eindeutig steht, dass Sie selbst für Schnee- und Eisbeseitigung verantwortlich sind, müssen Sie sich darum kümmern.
Was bedeutet das für Vermieter:
Auch bei Eigentumswohnungen in einer Eigentümergemeinschaft tragen Vermieter Verantwortung für sichere Zugangswege – selbst wenn der Winterdienst an den Hausmeister oder einem Unternehmen ausgelagert ist. Kommt es zu einem Unfall, kann der Mieter Schmerzensgeld verlangen. Vermieter sollten daher sicherstellen, dass der Winterdienst zuverlässig arbeitet und die Dokumentation der Einsätze stimmt. Eine klare vertragliche Regelung kann spätere Streitigkeiten vermeiden.