Vormiete neu verhandelt? Mietbremse gilt nicht.

Worum ging’s?

Eine neue Mieterin stellte nach Einzug fest, dass ihre Miete über der zulässigen Grenze der Mietpreisbremse liegt. Sie forderte daher einen Teil der gezahlten Miete zurück. Der Vermieter verwies darauf, dass die gleiche Miethöhe bereits mit dem Vormieter per Vereinbarung festgelegt worden war. Die Mieterin klagte, verlor vor dem Amtsgericht und legte Berufung beim Landgericht Berlin ein.

Was hat das Gericht entschieden?

Das Landgericht Berlin II (Hinweisbeschluss vom 18.04.2024 – 64 S 50/24) bestätigte die Entscheidung:
Wird die Miete im laufenden Mietverhältnis durch eine Einigung zwischen Mieter und Vermieter geändert (z. B. durch eine Mieterhöhung oder einen Vergleich), zählt diese neue Miete als „gültige Vormiete“.
Diese darf dann – auch bei einem neuen Mietvertrag – wieder verlangt werden, ohne dass die Mietpreisbremse greift. Das gilt sogar, wenn die ursprüngliche Miete zu hoch war, aber später ein Vergleich dazu geschlossen wurde.

Was bedeutet das für Mieter:

Wenn du eine Wohnung neu anmietest, kannst du dich nicht immer auf die Mietpreisbremse berufen.
Wurde im vorherigen Mietverhältnis eine neue Miethöhe rechtswirksam vereinbart, dann darf der Vermieter diese Miete auch von dir verlangen. Ob sie ursprünglich zu hoch war, spielt dann keine Rolle mehr – sie gilt ab dem Zeitpunkt der Einigung mit dem Vormieter als „rechtens“.
Tipp: Vor dem Einzug unbedingt klären, ob und wann es im Vormietverhältnis eine neue Mietvereinbarung gab – sonst zahlst du womöglich mehr, als du musst.

Was bedeutet das für Vermieter:

Wenn du dich mit einem Vormieter während des laufenden Vertrags über eine höhere Miete einigst – z. B. durch Zustimmung zu einer Erhöhung oder einen Vergleich –, kannst du diese neue Miete auch für den nächsten Mieter ansetzen, ohne dass die Mietpreisbremse greift.
Tipp: Achte darauf, dass solche Vereinbarungen schriftlich festgehalten und rechtlich sauber abgeschlossen werden. Denn nur wirksam vereinbarte Vormieten sind geschützt – sonst droht doch noch eine Rückzahlung.

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Mieterhöhung nach Modernisierung: Verbrauchszahlen sind nicht entscheidend

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